
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht auf jeder Betriebs-Website sind ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz und eine Datenschutzerklärung. Fehlt etwas, können Mitbewerber abmahnen.
- Kunden suchen auf der Seite vier Dinge: was du machst, wo du arbeitest, wie deine Arbeit aussieht und wie sie dich schnell erreichen.
- Google nutzt für Suche und Ranking die Handy-Fassung deiner Website. Was dort fehlt, fehlt auch bei Google.
- Schriften, Karten und Videos von fremden Servern brauchen oft eine Einwilligung – ein Gericht hat wegen eingebundener Google-Schriften Schadensersatz zugesprochen.
- Viele fast gleiche Seiten für einzelne Städte bringen nichts: Google zählt so etwas zu den Spam-Methoden.
Inhalt
Wozu eine eigene Website?
Das Google Unternehmensprofil ist für Handwerker der wichtigste Eintrag im Netz. Aber es gehört Google: Was dort möglich ist, entscheidet Google, und Funktionen kommen und gehen. Deine Website gehört dir. Dort bestimmst du, welche Leistungen vorn stehen, welche Fotos zu sehen sind und wie eine Anfrage bei dir ankommt.
Die Website hilft auch dem Profil. Google nennt als Grundlage für die Bekanntheit eines Betriebs in der lokalen Suche ausdrücklich auch die Zahl der Websites, die auf ihn verweisen. Und sie ist der richtige Platz für Stellenangebote – ein Abschnitt „Jobs“ kostet dich einen Nachmittag.
Pflicht Nr. 1: das Impressum
Wer geschäftlich eine Website betreibt, muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten. Für einen Handwerksbetrieb sind das in der Regel:
- Name und Anschrift des Betriebs – die vollständige Postanschrift. Bei einer GmbH zusätzlich Rechtsform und Geschäftsführer.
- Schneller Kontakt: E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Registereintrag mit Registergericht und Nummer, wenn du im Handelsregister stehst.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – oder, wenn du keine hast, die Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern sie dir zugeteilt ist.
- Nur für Gesundheitshandwerke (Augenoptiker, Hörakustiker, Zahntechniker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher): zuständige Handwerkskammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Deutschland als verleihender Staat und die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung.
- Nur für Schornsteinfeger und Büchsenmacher: die zuständige Aufsichtsbehörde.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks rät, das Impressum nach spätestens zwei Klicks erreichbar zu machen – am besten über einen Link „Impressum“ im Fuß jeder Seite. Dieselbe Pflicht gilt übrigens für deine Profile in sozialen Netzwerken. Fehlerhafte oder fehlende Angaben sind ein Wettbewerbsverstoß; Mitbewerber und Verbraucherverbände können kostenpflichtig abmahnen.
Pflicht Nr. 2: Datenschutz und fremde Dienste
Sobald deine Seite personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut sie spätestens mit dem Kontaktformular –, musst du die Besucher nach Art. 13 DSGVO informieren: wer verantwortlich ist, welche Daten wofür verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert bleiben und welche Rechte der Besucher hat. Das steht in der Datenschutzerklärung, verlinkt neben dem Impressum.
Die zweite Regel betrifft Cookies und ähnliche Technik: Informationen auf dem Gerät des Besuchers speichern oder auslesen darfst du nach § 25 TDDDG nur mit seiner Einwilligung – es sei denn, es ist für den Dienst, den er ausdrücklich nutzen will, unbedingt erforderlich. Besucherstatistik und Werbe-Pixel gehören meistens nicht dazu.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Dienstleistungen, die Verbrauchern im Netz angeboten werden. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG) – also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Bist du größer und können Kunden über deine Seite verbindlich etwas buchen, lass prüfen, ob das Gesetz für dich gilt.
Was Kunden auf deiner Seite suchen
Wer auf deiner Seite landet, will in wenigen Sekunden wissen, ob er richtig ist. Die Startseite beantwortet das in einem Satz, etwa: „Heizung, Bad und Kundendienst in Musterstadt und 20 Kilometer Umkreis“ – darunter die Telefonnummer. Danach gehört auf die Seite:
- Leistungen, jede mit ein paar eigenen Sätzen: was genau, für wen, wie es abläuft. „Sanitär“ ist keine Leistung, „Bad barrierefrei umbauen“ schon.
- Einzugsgebiet mit Ortsnamen. Kunden suchen nach ihrem Ort – und wer in Nachbarort X wohnt, will lesen, dass du dort hinkommst.
- Fotos echter Arbeiten, am besten mit einem Satz dazu: Ort, Aufgabe, Dauer.
- Über uns: Wer steckt dahinter? Meisterbetrieb, Ausbildungsbetrieb, wie viele Leute, seit wann.
- Kontakt: Telefon mit Erreichbarkeit, E-Mail, Anfrageformular. Am Handy muss die Nummer antippbar sein.
- Jobs: Offene Stellen und ein einfacher Weg, sich zu melden.
Fotos: echt schlägt schön
Ein ehrliches Handyfoto vom fertigen Bad überzeugt mehr als ein Hochglanzbild aus dem Katalog. Drei Regeln dabei: Frag den Kunden, bevor du sein Haus erkennbar zeigst. Für Fotos deiner Mitarbeiter brauchst du ihre Einwilligung – Bildnisse dürfen nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden. Und fremde Bilder nutzt du nur mit Lizenz, nie einfach aus der Bildersuche.
Das Anfrageformular: kurz, klar, mit Fotos
Nicht jeder Kunde ruft gern an – schon gar nicht abends um zehn, wenn ihnen der tropfende Hahn einfällt. Ein Formular fängt diese Anfragen auf. Es sollte nur fragen, was du wirklich brauchst: Name, Telefon oder E-Mail, Ort, Anliegen, dazu die Möglichkeit, Fotos anzuhängen. Mit einem Foto vom alten Heizkessel kannst du oft schon am Telefon sagen, was zu tun ist.
- Wenige Pflichtfelder. Jedes Feld mehr ist eine Hürde – und die DSGVO verlangt ohnehin, nur die Daten zu erheben, die du brauchst.
- Klarer Absende-Knopf und eine Bestätigung, dass die Anfrage angekommen ist.
- Spam abfangen, sonst sortierst du jeden Morgen Werbung aus.
- Festlegen, wer antwortet und wie schnell. Eine Anfrage, die drei Tage liegt, kann schon verloren sein.
Zeigst du auf der Seite Kundenbewertungen, musst du dazusagen, ob und wie du prüfst, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Wie du an ehrliche Bewertungen kommst, steht im Ratgeber Google-Bewertungen für Handwerker.
Am Handy gefunden und bedient werden
Google schreibt es deutlich: Für die Indexierung und das Ranking verwendet Google die mobile Version einer Website. Was in der Handy-Fassung fehlt, fehlt also auch bei der Suche. Prüf deine Seite deshalb selbst am Handy – nicht am Bürorechner:
- Lässt sich die Telefonnummer antippen?
- Ist die Schrift ohne Zoomen lesbar?
- Kannst du das Formular mit dem Daumen ausfüllen und ein Foto direkt aus der Kamera anhängen?
- Lädt die Seite im Mobilfunknetz zügig? Große Fotos vorher verkleinern.
Lokal gefunden werden
Für die Suche vor Ort solltest du ein paar einfache Dinge erledigen. Name, Adresse und Telefonnummer stehen auf der Website genauso wie im Google-Profil und im Impressum. Die Website ist im Google-Profil eingetragen. Deine Orte stehen in normalen Sätzen im Text. Und Verweise von anderen Seiten helfen – vom Sportverein, den du unterstützt, oder vom Bauträger, mit dem du arbeitest.
Kosten: worauf du achten solltest
Was eine Website kostet, hängt davon ab, wie viel du selbst machst: Baukasten mit monatlicher Gebühr, freier Webdesigner oder Agentur mit Einmalpreis und Wartungsvertrag. Pauschale Zahlen helfen dir wenig. Wichtiger ist, dass du bei jedem Angebot diese Punkte klärst:
- Die Domain läuft auf deinen Namen, nicht auf den des Dienstleisters.
- Du hast alle Zugänge – und kannst Inhalte mitnehmen, wenn du wechselst.
- Wer hält Impressum und Datenschutzerklärung aktuell, wenn sich etwas ändert?
- Schriften und Dienste: Werden sie vom eigenen Server geladen, und gibt es eine Einwilligungsabfrage, wo sie nötig ist?
- Laufzeit und Kündigung: Wie lange bindest du dich, und was passiert danach mit der Seite?
- Pflege: Kannst du Fotos und Texte selbst ändern, oder kostet jede Kleinigkeit extra?
Fazit
Eine gute Handwerker-Website muss nicht groß sein. Sie sagt in einem Satz, was du machst und wo, zeigt echte Arbeiten, macht die Anfrage leicht und funktioniert am Handy. Dazu kommen die Pflichten: Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzerklärung, Einwilligung für fremde Dienste. Wenn das steht, arbeitet die Seite Tag und Nacht für dich – zusammen mit einem gepflegten Google-Profil und ehrlichen Bewertungen.
Häufige Fragen
Braucht ein Handwerksbetrieb ein Impressum auf der Website?
Ja. Wer geschäftlich eine Website betreibt, muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz unter anderem Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Das gilt auch für Profile in sozialen Netzwerken. Fehlende Angaben können Mitbewerber abmahnen.
Muss ich die Handwerkskammer im Impressum nennen?
Pflicht ist das laut Zentralverband des Deutschen Handwerks für die Gesundheitshandwerke: Augenoptiker, Hörakustiker, Zahntechniker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher. Sie müssen zusätzlich Berufsbezeichnung, Staat und Handwerksordnung angeben. Für die übrigen Handwerke führt der ZDH die Kammer nicht als Pflichtangabe.
Darf ich Google Fonts auf meiner Website verwenden?
Die Schriften selbst ja – aber lade sie von deinem eigenen Server. Werden sie von Google-Servern nachgeladen, geht die IP-Adresse jedes Besuchers an Google. Das Landgericht München I hat dafür ohne Einwilligung des Besuchers 100 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Wie wichtig ist die Handy-Ansicht meiner Website?
Sehr wichtig. Google verwendet für Indexierung und Ranking die mobile Version einer Website. Wenn Inhalte am Handy fehlen oder das Formular dort nicht bedienbar ist, schadet das bei der Suche und kostet dich Anfragen.



