
Das Wichtigste in Kürze
- Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, braucht mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pause darf in Stücke von mindestens 15 Minuten geteilt werden.
- Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Eine Pause am Feierabend zählt nicht.
- Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn liegen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe (§ 5 ArbZG) – ein nächtlicher Notdienst-Einsatz verschiebt den Start am Morgen.
- Mehr als zehn Stunden Arbeit am Tag sind verboten, im Schnitt von sechs Monaten bleiben es acht Stunden je Werktag (§ 3 ArbZG). Fängt der Tag im Betrieb an, zählt die Fahrt zur Baustelle mit.
- Für Azubis unter 18 gilt das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz.
Inhalt
Die Regeln auf einen Blick
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in deinem Betrieb – Gesellen, Helfer, Minijobber und Azubis ab 18 (§ 2 Abs. 2), nicht für dich als Inhaber. Diese Grenzen treffen dich im Alltag:
| Regel | Was gilt | Wo es steht |
|---|---|---|
| Ruhepause | mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit, mindestens 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden | § 4 Satz 1 ArbZG |
| Pausenstücke | teilbar in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten | § 4 Satz 2 ArbZG |
| Spätester Pausenbeginn | nie länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause | § 4 Satz 3 ArbZG |
| Ruhezeit | mindestens 11 Stunden ununterbrochen zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn | § 5 Abs. 1 ArbZG |
| Höchstarbeitszeit | 8 Stunden je Werktag; bis 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden | § 3 ArbZG |
| Sonn- und Feiertage | grundsätzlich keine Beschäftigung von 0 bis 24 Uhr; Ausnahmen in §§ 10 und 14 | § 9 ArbZG |
Pausen: wie lang, wann und was wirklich zählt
Die Rechnung beginnt bei der Arbeitszeit ohne Pausen. Arbeitet ein Geselle genau sechs Stunden, schreibt das Gesetz noch keine Pause vor. Ab der ersten Minute darüber sind es 30 Minuten, ab mehr als neun Stunden 45 Minuten. Das ist das Minimum – mehr Pause darfst du immer geben.
Was eine Pause ist – und was nicht
Das Bundesarbeitsgericht beschreibt Pausen als im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Mitarbeiter weder arbeiten noch sich zur Arbeit bereithalten muss und frei über die Zeit bestimmen kann. Wer beim Brötchen die Betonpumpe im Blick behalten oder ans Firmenhandy gehen muss, macht keine Pause – er arbeitet weiter, nur im Sitzen.
Aufteilen geht – aber nicht beliebig
Die 30 Minuten dürfen in Stücke geteilt werden, jedes mindestens 15 Minuten lang. Die klassische Aufteilung auf dem Bau – eine Viertelstunde Frühstück, eine Viertelstunde Mittag – passt also. Drei Zigarettenpausen zu je fünf Minuten zählen dagegen nicht als Ruhepause.
Spätestens nach sechs Stunden
Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Wer um 6:30 Uhr anfängt, braucht seine erste Pause spätestens um 12:30 Uhr. „Durcharbeiten und dafür eine halbe Stunde früher gehen“ klingt fair, ist aber nicht erlaubt: Das Gesetz verlangt, dass die Arbeit unterbrochen wird. Eine Pause am Ende des Tages unterbricht nichts.
Ruhezeit: elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
Nach Feierabend braucht jeder Mitarbeiter mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe, bevor er wieder anfangen darf (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Die Kürzungen aus § 5 Abs. 2 gelten nur für Bereiche wie Krankenhäuser, Gaststätten oder Verkehrsbetriebe, nicht für den Handwerksbetrieb. Abweichen darf nur ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage (§ 7 ArbZG).
Notdienst und Rufbereitschaft
Hier wird es im Handwerk heikel. Rufbereitschaft zu Hause ist nach dem Europäischen Gerichtshof nur dann ganz Arbeitszeit, wenn die Vorgaben den Mitarbeiter in seiner Freizeit ganz erheblich einschränken – etwa weil er in sehr kurzer Zeit mit Ausrüstung vor Ort sein muss. Sonst zählt nur die Zeit, in der er tatsächlich arbeitet (Urteile vom 9. März 2021, C-344/19 und C-580/19). Der Einsatz selbst ist aber Arbeit. Weil die elf Stunden ununterbrochen sein müssen, beginnen sie nach dem Einsatz von vorn.
Höchstarbeitszeit: acht Stunden, höchstens zehn
Werktags sind acht Stunden die Regel. Bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also auch der Samstag. Sechs Werktage mal acht Stunden ergeben die bekannten 48 Stunden als Wochenschnitt.
Wichtig für den Alltag: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1). Fängt der Tag im Betrieb an – Material laden, kurze Besprechung, Abfahrt –, läuft die Arbeitszeit ab da, und die Fahrt zur Baustelle zählt mit. Mehr dazu im Ratgeber Ist Fahrtzeit Arbeitszeit?. Und wer nebenher einen zweiten Job hat: Die Stunden bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet.
Die Stunden über acht am Tag musst du aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2) – mehr dazu im Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung im Handwerk. Wie lange Tage und ein Überstundenkonto zusammenpassen, steht in Überstunden im Handwerk.
Sonntag, Feiertag, Nacht
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden (§ 9). Ausnahmen stehen in § 10 – etwa für die Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, von denen der Betrieb eines Kunden abhängt, wenn sie nicht werktags erledigt werden kann – und in § 14 für Notfälle, die sich nicht anders beheben lassen. Der Rohrbruch am Sonntagmorgen kann so ein Fall sein; es kommt immer auf den Einzelfall an.
- Ersatzruhetag: Wer sonntags arbeitet, bekommt innerhalb von zwei Wochen einen freien Ersatztag; bei Arbeit an einem Feiertag unter der Woche innerhalb von acht Wochen (§ 11 Abs. 3).
- 15 freie Sonntage: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1).
- Nachtarbeit: Nachtzeit ist von 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit jede Arbeit mit mehr als zwei Stunden davon (§ 2 Abs. 3 und 4). Wer an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts arbeitet, bekommt bezahlte freie Tage oder einen Zuschlag, wenn kein Tarifvertrag etwas regelt (§ 6 Abs. 5).
Typische Fälle von der Baustelle
- „Wir machen durch und gehen früher.“ Nicht erlaubt, sobald der Tag länger als sechs Stunden dauert. Die Pause muss die Arbeit unterbrechen.
- Pause im Transporter auf dem Weg zur nächsten Baustelle. Wer fährt, arbeitet. Die Fahrt ist keine Pause, auch wenn nebenbei ein Brötchen gegessen wird.
- Brotzeit neben der laufenden Maschine. Muss der Mitarbeiter aufpassen oder eingreifen, ist das keine Ruhepause.
- Samstag drangehängt. Erlaubt, der Samstag ist Werktag. Nach einem langen Freitag müssen aber die elf Stunden Ruhe passen, und im Schnitt bleibt es bei acht Stunden je Werktag.
Azubis unter 18: strengere Regeln
Für Mitarbeiter unter 18 gilt statt des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 18 Abs. 2 ArbZG). Das ist deutlich strenger:
- höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 8 JArbSchG),
- 30 Minuten Pause schon bei mehr als viereinhalb Stunden Arbeit, 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden; nie länger als viereinhalb Stunden am Stück ohne Pause (§ 11 JArbSchG),
- zwölf statt elf Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 13 JArbSchG).
Ab dem 18. Geburtstag gelten für deinen Azubi die normalen Regeln des Arbeitszeitgesetzes.
Fazit
Drei Zahlen musst du kennen: 30 beziehungsweise 45 Minuten Pause, spätestens nach sechs Stunden; elf Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen; höchstens zehn Stunden am Tag. Plane sie bei langen Tagen und beim Notdienst gleich mit ein, statt sie hinterher auf dem Stundenzettel zu entdecken. Und eine Pause ist nur eine Pause, wenn dein Mitarbeiter wirklich frei hat.
Häufige Fragen
Ist die Pause Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen gehören nach § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel auch nicht bezahlt, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes sagen. Muss der Mitarbeiter in der „Pause“ erreichbar sein oder aufpassen, ist es allerdings gar keine Pause, sondern Arbeitszeit.
Wie viel Pause steht mir bei sechs Stunden Arbeit zu?
Bei genau sechs Stunden schreibt das Arbeitszeitgesetz keine Pause vor. Erst bei mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten Pflicht, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Für Jugendliche unter 18 gilt Strengeres: 30 Minuten schon bei mehr als viereinhalb Stunden.
Darf man die Pause an den Feierabend hängen?
Nein. § 4 Arbeitszeitgesetz verlangt, dass die Arbeit durch die Pause unterbrochen wird, und spätestens nach sechs Stunden muss sie kommen. Wer durcharbeitet und dafür früher geht, hat keine Pause gemacht – auch dann nicht, wenn der Mitarbeiter es selbst so will.
Wie viele Stunden Ruhe müssen zwischen zwei Arbeitstagen liegen?
Mindestens elf Stunden am Stück (§ 5 Arbeitszeitgesetz), für Jugendliche unter 18 zwölf Stunden (§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz). Wird ein Mitarbeiter nachts zu einem Notdienst-Einsatz gerufen, beginnen die elf Stunden nach dem Einsatz neu.
Darf ein Mitarbeiter zwölf Stunden am Tag arbeiten?
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz nicht: Mehr als zehn Stunden Arbeit am Werktag, Pausen nicht mitgerechnet, sind verboten. Ausnahmen gibt es nur eng begrenzt, etwa über einen Tarifvertrag bei viel Bereitschaftsdienst (§ 7) oder in echten Notfällen (§ 14). Eine Reform mit einer wöchentlichen Höchstgrenze ist geplant, aber nicht beschlossen.



