
Das Wichtigste in Kürze
- Skonto ist ein Nachlass für schnelles Zahlen. Er gilt nur, wenn er vereinbart ist – am besten schon im Angebot.
- Auf der Rechnung ist Skonto eine „im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ genügt.
- Zieht der Kunde Skonto, sinkt deine Umsatzsteuer im selben Verhältnis. Du berichtigst sie für den Zeitraum, in dem gezahlt wurde (§ 17 UStG).
- 2 % Skonto für 20 Tage früheres Zahlen entsprechen rund 37 % Zins im Jahr. Beim Großhändler lohnt Skonto deshalb fast immer; deinen Kunden gibst du es nur, wenn es im Preis steckt.
Inhalt
Was ist Skonto – und was nicht?
Skonto ist ein Preisnachlass dafür, dass der Kunde schneller zahlt als vereinbart. Typisch ist: „Zahlbar in 30 Tagen netto, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto.“ Zahlt der Kunde rechtzeitig, darf er die 2 % abziehen. Zahlt er später, schuldet er den vollen Betrag.
Ein Recht auf Skonto gibt es nicht. Es gilt nur, wenn ihr es vereinbart habt. Die VOB/B sagt es für Bauverträge sogar wörtlich: „Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig“ (§ 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B). Zieht ein Kunde ohne Absprache 3 % ab, bleibt der Rest offen.
| Begriff | Wofür gibt es ihn? | Wann gilt er? |
|---|---|---|
| Skonto | Für schnelles Zahlen | Nur bei Zahlung innerhalb der Skontofrist |
| Rabatt | Für Menge, Stammkunde, Aktion | Immer – er steckt schon im Preis |
| Einbehalt wegen Mangel | Als Druckmittel, bis nachgebessert ist | Nur bei berechtigter Mängelrüge; wird danach ausgezahlt |
So rechnest du Skonto: ein Beispiel
Gerechnet wird üblicherweise vom Bruttobetrag, also von dem, was der Kunde tatsächlich überweist. Die Umsatzsteuer schrumpft dabei im selben Verhältnis mit. Diese Änderung musst du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum berichtigen, in dem der Kunde gezahlt hat (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 7 UStG). Ist dein Kunde selbst Unternehmer, muss er seinen Vorsteuerabzug entsprechend kürzen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG). Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ziehst du einfach die 2 % vom Rechnungsbetrag ab.
Was 2 % Skonto wirklich kosten
Skonto ist in Wahrheit ein Zins: Der Kunde bekommt Geld dafür, dass er seine Zahlung vorzieht. Rechnet man das auf ein Jahr hoch, kommen erstaunliche Werte heraus. Die Formel: Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 365 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist).
| Zahlungsbedingung | So viele Tage früher | Entspricht etwa diesem Jahreszins |
|---|---|---|
| 2 % in 10 Tagen, sonst 30 Tage netto | 20 Tage | 37,2 % |
| 2 % in 14 Tagen, sonst 30 Tage netto | 16 Tage | 46,6 % |
| 3 % in 10 Tagen, sonst 30 Tage netto | 20 Tage | 56,4 % |
Daraus folgen zwei Dinge. Als Käufer – bei deinem Großhändler oder Baustoffhändler – ist Skonto fast immer ein gutes Geschäft. Selbst wenn du dafür kurz dein Geschäftskonto überziehst, liegt der Überziehungszins in aller Regel deutlich darunter. Prüf es an deinem Kontoauszug: Dort steht dein Zinssatz. Als Verkäufer verschenkst du genau diesen Zins, wenn du Skonto gibst, ohne es einzukalkulieren.
Die Tabelle gilt nur, wenn der Kunde ohne Skonto pünktlich am letzten Tag zahlen würde. Zahlt er ohnehin erst nach der zweiten Mahnung, ist ein Skonto, das ihn zum frühen Überweisen bringt, weniger teuer, als es aussieht.
Wann sich Skonto für deinen Betrieb lohnt
Skonto geht direkt vom Gewinn ab. Bleiben dir bei einem Auftrag 8 % vom Nettoumsatz als Gewinn, frisst ein Skonto von 2 % ein Viertel davon. Beim Heizungstausch oben wären das 240 € von 960 €.
- Eher sinnvoll: große Aufträge, bei denen du viel Material vorfinanzierst; Firmenkunden und Hausverwaltungen, die in Ausschreibungen ohnehin Skonto verlangen; Zeiten, in denen dein Konto knapp ist.
- Eher nicht: kleine Rechnungen an Privatkunden, die ohnehin pünktlich zahlen; Aufträge, die du schon knapp kalkuliert hast.
- Nie: Skonto, das nur auf der Rechnung auftaucht und im Preis nicht steckt. Dann arbeitest du an jedem skontierten Auftrag für weniger, als du geplant hattest.
So gehört Skonto auf Angebot und Rechnung
Vereinbart wird Skonto am besten dort, wo auch der Preis vereinbart wird: in den Zahlungsbedingungen des Angebots. Auf der Rechnung musst du die Abrede dann nennen, denn eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts gehört zu den Pflichtangaben (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 14.5 Abs. 19) genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ – den Betrag in Euro musst du nicht ausweisen.
Für den Streitfall sollten trotzdem fünf Dinge eindeutig sein:
- Der Satz: 2 %, 3 % – als Zahl, nicht „übliches Skonto“.
- Die Frist als Datum: „bis zum 1. Oktober 2026“ statt „innerhalb von 10 Tagen“. Dann gibt es keinen Streit, ob ab Rechnungsdatum oder ab Zugang gezählt wird.
- Was zählt: der Zahlungseingang auf deinem Konto oder der Tag der Überweisung. Schreib „Zahlungseingang“, wenn du das meinst.
- Worauf: den Rechnungsbetrag oder nur einen Teil, etwa ohne Anfahrt.
- Für welche Rechnungen: nur die Schlussrechnung oder auch jede Abschlagsrechnung.
Skonto auf Abschlagsrechnungen
Bei längeren Baustellen mit Abschlagszahlungen entsteht der meiste Streit. Steht im Vertrag nur „2 % Skonto“, weiß niemand sicher, ob das für jeden Abschlag gilt und ob ein verspäteter Abschlag das Skonto für alle anderen kippt. Schreib es deshalb ausdrücklich hinein, zum Beispiel: „2 % Skonto auf jede Abschlags- und die Schlussrechnung bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Zugang; jede Zahlung wird für sich betrachtet.“
In der Schlussrechnung gilt das Skonto dann nur für den Betrag, der noch offen ist. Beispiel: Schlussrechnung über 23.800 € brutto, abzüglich bezahlter Abschläge von 19.040 € bleiben 4.760 €. Skonto gibt es auf die 4.760 € (95,20 €), nicht noch einmal auf die ganzen 23.800 € (das wären 476 €). Hat der Kunde schon bei den Abschlägen Skonto gezogen, muss die Schlussrechnung das berücksichtigen – sonst forderst du die Abzüge versehentlich nach. Lass sie in diesem Fall einmal von deinem Steuerbüro gegenlesen.
Und wenn der Kunde Skonto abzieht, obwohl die Frist vorbei ist? Dann bleibt die Differenz offen. Fordere sie freundlich an und, wenn nötig, mahne sie wie jede andere offene Rechnung.
Fazit
Skonto ist kein Trinkgeld, sondern ein teurer Zins – für den, der es gibt. Nutze es beim Großhändler, so oft es geht. Deinen Kunden gibst du Skonto nur, wenn es im Preis steckt, und dann mit klaren Regeln: Satz, Datum, Zahlungseingang, und ob es für Abschläge gilt. Auf der Rechnung reicht eine Zeile – aber die muss drinstehen, sonst fehlt eine Pflichtangabe.
Häufige Fragen
Wird Skonto vom Brutto- oder vom Nettobetrag berechnet?
Üblich ist der Bruttobetrag, also das, was der Kunde tatsächlich überweist. Die Umsatzsteuer sinkt dabei im selben Verhältnis mit, und du berichtigst sie für den Monat, in dem gezahlt wurde (§ 17 UStG). Entscheidend ist, dass eure Vereinbarung eindeutig ist.
Muss ich den Skontobetrag in Euro auf die Rechnung schreiben?
Nein. Nach Abschnitt 14.5 Abs. 19 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“. Den Betrag zusätzlich zu nennen ist freiwillig, macht es dem Kunden aber leichter und vermeidet Rechenfehler.
Darf der Kunde Skonto abziehen, wenn nichts vereinbart ist?
Nein. Skonto gibt es nur aufgrund einer Vereinbarung; die VOB/B nennt nicht vereinbarte Skontoabzüge ausdrücklich unzulässig (§ 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B). Zieht der Kunde trotzdem ab, ist der Rest weiter offen und du kannst ihn anfordern.
Lohnt es sich, Lieferantenrechnungen mit Skonto zu bezahlen?
In aller Regel ja. 2 % Skonto für 20 Tage früheres Zahlen entsprechen rund 37 % Zins im Jahr. Vergleiche das mit dem Zinssatz deines Kontokorrentkredits auf dem Kontoauszug – er liegt in aller Regel deutlich darunter.



